Tübingen: Erste Kommune in Deutschland besteuert Verpackungen für Mitnahmegerichte

Aktualisiert: März 7

Bundesweit wird Tübingen die erste Kommune sein, die zukünftig Steuern auf Einwegverpackungen für To Go Gerichte erhebt. Grund dafür sind neben dem Umweltschutz auch die Kosten der Müllbeseitigung. Nach Angaben der Stadt Tübingen liegen diese allein für Verpackungsmüll bei jährlich mehr als 700.000 Euro.

Verpackungsboxen von Essen

Die 50 Cent auf Einweggeschirr und 20 Cent für Einwegbesteck fließen daher sowohl dem Umweltschutz als auch zur Reduzierung der Kosten für die Müllbeseitigung zu.


Die neue Steuer betrifft alle Händler, die beispielsweise Nudel- und Burger Boxen, Eis oder Kaffee zum Mitnehmen in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Von dieser Steuer ausgenommen sind jedoch Verpackungen, welche der Verkäufer zurücknimmt und die er außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung verwertet. Dafür muss der Händler jedoch einen Nachweis führen. Die Steuer ist auf maximal 1,50 € pro Mahlzeit begrenzt.


Zulässigkeit der Verpackungssteuer wurde juristisch geprüft


Die Tübinger Verpackungssteuer soll zum Januar 2021 in Kraft treten. Die Stadtverwaltung wollte zwar einen deutlich früheren Einführungstermin. Der Gemeinderat hatte jedoch gefordert, vor Einführung ein Rechtsgutachten einzuholen. Nach diesem Gutachten wurde nun die geplante Steuer als zulässig erklärt.


Die Stadt Kassel in Hessen war noch mit einem ähnlichen Ansatz im Jahr 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.


Quelle: WELT online


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